FDP Ortsverband Pinneberg
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Gemeinsam für Pinneberg
Meldungen
Positionen
Stadtentwicklung
- Zurückhaltung bei Ausweisung neuer Wohngebiete
- Entwicklung und Förderung von Gewerbeflächen
- Verfahren beschleunigen
- Beibehaltung des Marktplatzes
- Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer
- Sanierung und Ausbau von Radwegen
Wirtschaft und Finanzen
- Haushaltssanierung
- Einnahmensteigerung durch Gewerbeansiedlung
- Keine Investitionen ohne vorherige Kenntnis der Folgekosten
- Zuweisung durch das Land erhöhen
Bildung
- Ausbau und Förderung der Digitalisierung an den Schulen
- Gleichmäßige und gerechte Förderung aller Kindergärten und Schulen
- Abbau des Sanierungsstaus zur Werterhaltung der Gebäude
- Chancengleichheit durch Sprachförderung ab dem Kindergarten
- Unterstützung eines vielfältigen Bildungsangebotes
Umwelt, Naturschutz und Kleingärten
- Renaturierung von Mühlenau und Pinnau zur Schaffung von Naturerlebnisräumen
- Erhalt der Kleingärten, der Grünflächen und der Naherholungsgebiete
- Pinneberg kann Baumschutz ohne Baumschutzsatzung
- Ausbau erneuerbarer Energien
- Äußerste Vorsicht bei Neuversiegelung
Kultur- und Jugend
- Förderung von Musik- und Kulturangeboten
- Unterstützung von Vereinen, die eigene Sportanlagen unterhalten oder schaffen wollen
- Attraktives Breitensportangebot für Jugendliche
- Einsatz von Sozialpädagogen und Streetworkern
Soziales
- Berufe im sozialen Bereich fördern
- Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
- Verwaltung im Bereich Soziales stärken
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“