Neue Benutzungsordnung für die städtischen Jugendeinrichtungen verhindert nicht grundsätzlich politische Diskussions- und Arbeitsgruppen

Mit dieser angepassten Benutzerordnung soll verhindert werden, dass Nutzergruppen, welche politische Zwecke verfolgen, also die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder die Verbreitung einer bestimmten politischen Ideologie oder die Förderung politischer Parteien zum Ziel haben, die Räume der Jugendeinrichtungen zweckentfremden.
In der Folge können ab Inkrafttreten der neuen Regelung politische Gruppierungen, wie die Antifa, diese Jugendeinrichtungen nicht mehr für ihre Zwecke nutzen. Parteipolitische Nutzergruppen, wie die jungen Liberalen, die Junge Union oder die Jungsozialisten, sind ebenfalls im Grundsatz ausgeschlossen.
Gleichzeitig soll mit der neuen Benutzerordnung die Nutzung der Jugendeinrichtungen durch offene, politische Diskussions- oder Arbeitsgruppen, die nicht von vornherein auf die oben genannten Ziele ausgerichtet sind, weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Dies ist unser Ansicht nach durch die neue Regelung erreicht worden, da diese Gruppen keine politischen Zwecke, wie oben genannt, verfolgen.
Somit kann der Bildungsauftrag der Jugendeinrichtungen in politischer Hinsicht auch in Zukunft sichergestellt werden. Eine Ausnahmegenehmigung der Bürgermeisterin ist dafür nicht notwendig.